Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Glas- und Gebäudereinigung in Aulendorf
- Art und Umfang der Leistung
Die Firma Die Glas- und Gebäudereinigung verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarte Reinigungsleistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Reinigungsarbeiten werden an Werktagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen) erbracht. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Nach Beendigung der Arbeiten schließt Die Glas- und Gebäudereinigung Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Kann der Zugang zu den Räumlichkeiten aufgrund von Betriebsferien oder aus anderen, beim Auftraggeber liegenden Gründen nicht gewährleistet werden, ist dies dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich mitzuteilen.
Bei einer Reinigungshäufigkeit von bis zu zweimal wöchentlich gilt: Fällt ein Reinigungstag auf einen Feiertag oder Brückentag, wird eine Terminverschiebung angeboten. Verzichtet der Auftraggeber darauf, wird der Ausfall mit einem halben Reinigungstag gutgeschrieben.
- Reinigungspersonal
Die Glas- und Gebäudereinigung setzt qualifiziertes und zuverlässiges Reinigungspersonal ein. Die Mitarbeiter tragen firmeneigene Arbeitskleidung.
Eingesetztes Personal mit ausländischer Staatsangehörigkeit muss über gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse verfügen.
Das Personal ist verpflichtet, über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und gefundene Gegenstände unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.
- Reinigungsmittel und Geräte
Die Glas- und Gebäudereinigung stellt die notwendigen Reinigungsmittel und -geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom, Mülltonnen und sanitäre Verbrauchsmaterialien bereit. Die Glas- und Gebäudereinigung kann das Verbrauchsmaterial auf Wunsch des Auftraggebers beschaffen, das diesem in Rechnung gestellt wird.
- Putzraum und Lagerung
Der Auftraggeber stellt der Glas- und Gebäudereinigung Platz in einem geeigneten Putzraum zur Lagerung von Reinigungsmitteln und Arbeitsgeräten zur Verfügung. Diese Materialien dürfen nicht von Dritten genutzt werden. Alle Arbeitsmittel und Reinigungsmittel werden durch die Glas- und Gebäudereinigung entsprechend gekennzeichnet.
- Gewährleistung / Auftragserfüllung
Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Die Glas- und Gebäudereinigung hat das Recht zur Nachbesserung.
- Schlüssel- und Notfallvorschriften
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer erforderliche Schlüssel rechtzeitig zur Verfügung. Für Verluste oder Schäden an Schlüsseln haftet die Glas- und Gebäudereinigung nur im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung.
- Unterbrechung der Reinigung
Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen) kann die Reinigung unterbrochen oder angepasst werden. Das Entgelt wird entsprechend gemindert.
- Nichtzahlung des Entgelts
Bei Zahlungsverzug ruht die Reinigungsverpflichtung der Glas- und Gebäudereinigung ohne Befreiung des Auftraggebers von der Zahlungspflicht. Der Auftragnehmer kann Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnen. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
- Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Glas- und Gebäudereinigung haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Die maximale Haftungssumme beträgt:
5.000.000 € für Personen- und Sachschäden
5.000.000 € für Schlüsselschäden
5.000.000 € für Tätigkeitsschäden
Nicht ersetzt werden Folgeschäden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Reinigungsleistung stehen.
- Zahlung des Entgelts
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Mahngebühren betragen 5,00 € pro Mahnung.
- Preisänderung
Preisänderungen sind möglich bei tariflichen Lohnanpassungen oder steigenden Betriebskosten. Diese werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und treten frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn in Kraft.
- Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Bei Unterhaltsreinigung beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Die Kündigungsfrist zum Ende des ersten Vertragsjahres beträgt 2 Monate. Nach Ablauf des ersten Jahres kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz der Glas- und Gebäudereinigung.